Amtliche Grenzanzeige

Orientierungshilfe beim Grenzverlauf

Eine Amtliche Grenzanzeige kann sinnvoll sein, wenn Sie und Ihre Nachbarn unsicher sind, wo die Grenzen genau verlaufen, da Grenzpunkte im Gelände nicht eindeutig auszumachen sind. Durch fehlerhafte oder fehlende Grenzzeichen kann es zu Grenzstreitigkeiten zwischen Nachbarn führen, wenn das Grundstück durch einen Zaun oder eine Hecke eingefriedet werden soll. Diese Unklarheiten beim Grenzverlauf können durch eine Amtliche Grenzanzeige beseitigt werden. Die Lage der Flurstücksgrenze wird anhand des Nachweises im Liegenschaftskataster zutreffend ermittelt und Ihnen vor Ort angezeigt.

Bevor Sie einen neuen Zaun errichten, eine Gartenhütte aufstellen oder sogar größere Baumaßnahmen ergreifen, sollten Sie sich daher mit Ihrem Nachbarn über den genauen Grenzverlauf verständigen und sich davon überzeugen, dass dieser tatsächlich dem Liegenschaftskataster entspricht. Die Amtliche Grenzanzeige ist jedoch nicht mit der Grenzvermessung zu verwechseln. Bei Ersterer geht es lediglich darum, Ihnen vor Ort zu zeigen, wo die Grenzen genau verlaufen, bei letzterer werden nicht mehr vorhandene Grenzpunkte zusätzlich dauerhaft vor Ort wiederhergestellt und bekanntgegeben.

Noch Fragen?

Sie wissen nicht, wo sich Ihre Grundstücksgrenze befindet? Kein Problem, sprechen Sie uns an und wir zeigen Ihnen den genauen Verlauf in der Örtlichkeit.

Messaufbau einer Grenzanzeige

Vermessungsarbeiten werden vor Ort mit Tachymeter und GNSS Empfänger durchgeführt.

Was passiert bei einer Amtlichen Grenzanzeige?

Alle rechtlich relevanten Angaben zum Umfang Ihres Grundstücks finden sich im Grundbuch bzw. im Liegenschaftskataster. Daraus schöpfen wir alle Informationen, die wir Ihnen vor Ort genau erklären. Wenn Sie uns bitten, eine Amtliche Grenzanzeige durchzuführen, treffen wir uns mit Ihnen und ggf. mit Ihren direkten Nachbarn auf Ihrem Grundstück, um Ihnen zu zeigen, an welchen Punkten die Grenzen verlaufen. Falls die genauen Abmarkungen nicht mehr vorhanden sind, berechnen wir, wo sie liegen und markieren den Grenzverlauf mit Holzpflöcken oder Markierungsfarbe.

Die Amtliche Grenzanzeige ist dafür gedacht, Ihnen eine genaue Vorstellung von der Größe des Grundstücks und Ihren Baumöglichkeiten zu geben. Sie kann außerdem helfen, Irrtümer und Unstimmigkeiten zwischen Nachbarn schnell aufzuklären.

Sie möchten, dass wir eine Amtliche Grenzanzeige bei Ihnen durchführen? Dann sprechen Sie uns an.

FAQ

Häufige Fragen

Wer darf eine Amtliche Grenzanzeige vornehmen?

Eine Amtliche Grenzanzeige darf nur von einem öffentlich bestellten Vermessungsingenieur oder dem Katasteramt vorgenommen werde. Der ÖbVI ist befugt, den Grenzverlauf anhand der Vermessungsschriften aus dem Liegenschaftskataster zu rekonstruieren und Ihnen vor Ort anzuzeigen.

Wofür ist eine Amtliche Grenzanzeige gedacht?

Eine Amtliche Grenzanzeige hat vornehmlich informativen Charakter und wird durchgeführt, um Ihnen Klarheit über den genauen Grenzverlauf zu verschaffen. Es werden die Abmarkungen vor Ort aufgesucht und überprüft, allerdings nicht ersetzt wenn diese nicht mehr vorhanden sind. Für die Wiederherstellung ist die Grenzvermessung die erforderliche Amtshandlung.

Wie viel kostet eine Amtliche Grenzanzeige?

Die Kosten für eine Grenzvermessung sind in der VermWertKostO verbindlich für das Land festgelegt. Die Gebühr setzt sich aus zwei Tarifstellen zusammen. Der Grundaufwandspauschale in Höhe von 350€. Hinzu kommt für die Untersuchung von Grenzpunkten auf Übereinstimmung der örtlichen Lage mit dem Nachweis im Liegenschaftskataster, je Grenzpunkt, der explizit auf Antrag untersucht wird eine Gebühr von 230€ multipliziert mit dem Wertfaktor für den jeweiligen Bodenrichtwert.

Was ist der Amtliche Lageplan?

Er stellt im Baugenehmigungsverfahren eine entscheidende Grundlage dar, er ist jeweils erste Bauvorlage für den städtebaulichen Vorbescheid, für das Bauanzeigeverfahren und für die Baugenehmigung. Oft wird er auch als „Lageplan zum Bauantrag“ bezeichnet.

Wer trägt die Kosten der Amtlichen Grenzanzeige?

Wie bei allen Vermessungsdienstleistungen, werden auch die Kosten für die Amtliche Grenzanzeige vom Auftragsteller beglichen. Sie können, falls es im Interesse beider Parteien ist, eine Aufteilung der Kosten zwischen den beteiligten Nachbarn, die von der Grenze betroffen sind, vereinbaren. Diese Einigung sollten Sie dem ÖbVI rechtzeitig mitteilen.

KONTAKT

Wir bieten hoheitliche Vermessungen, Ingenieurvermessungen und vieles mehr an. Sprechen Sie uns gerne an.

Alexander Stobbe, M.Sc.
Reisertstraße 24, 53773 Hennef

Mo. - Do. 08:00 - 16:30 Uhr
Fr. 08:00 - 13:30 Uhr

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